Eingabefrist zum LEP Sachsen-Anhalt endet bald!
Im Zeitraum vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 12. April 2024 wird sowohl Bürgern als auch berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Das Land erstellt einen neuen Landesentwicklungsplan. Dieser gibt die Richtung für die untergeordneten Ebenen vor. Da die Bundesregierung durch das „Wind an Land Gesetz“ die Einspruchsmöglichkeiten im späteren Genehmigungsverfahren stark ausgehebelt hat, ist es umso wichtiger, auf die früheren Planungsebenen Einfluß zu nehmen. Auch wenn die allermeisten Einwände der einfachen Bürger häufig lapidar „weggewogen“ werden, ist es unserer Meinung nach wichtig zu zeigen, daß wir nicht damit einverstanden sind. Weiter unten finden Sie den Link zum Beteiligungsportal des Landes. Bisher gibt es nur 82 Eingaben (Stand 29.März). Wie viele sich auf den Windkraftausbau beziehen ist uns nicht bekannt. Lassen Sie uns die Zahl deutlich steigern. Egal ob Sie eine sehr lange oder sehr kurze Eingabe schreiben, unterstützen Sie uns und
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1.Entwurf des Landesentwicklungplanes Sachsen-Anhalt als pdf download
Unser Hauptanliegen, der Schutz des Rotmilans
„Der Rotmilan (Milvus milvus) steht wie kaum ein anderes Tier für eine intakte Kulturlandschaft. Sachsen-Anhalt zählt nicht nur zum Hauptverbreitungsgebiet des Rotmilans, in Sachsen-Anhalt liegt auch dessen Weltdichtezentrum. Damit trägt SachsenAnhalt eine hohe Verantwortung für den Fortbestand des Rotmilans. Seit Mitte der 1990er-Jahre hat sich der Bestand fast halbiert. Deshalb besteht Handlungsbedarf.“
Beschluß des Landtages Sachsen-Anhalt, Drucksache 6/3527 vom 16.10.2014
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp6/drs/d3527vbs.pdf
Diesen Handlungsbedarf für den Rotmilan möchten wir heute im Rahmen der Neuaufstellung des LEP einfordern! Denn sein Schutz wurde nicht nur durch das Wind an Land Gesetz der Bundesregierung ausgehebelt, sondern auch auf der Planungsebene der Regionalen PlanungsgesellschaftHarz (REPHarz).
Die Regionalversammlung der Planungsgesellschaft hat am 27.03.2023 beschlossen, die bisherige Unterscheidung von harten und weichen Tabuzonen im Kriterienkatalog-Wind (KK-Wind) der RPGHarz entfallen zu lassen. Künftig wird im KK-Wind nur noch zwischen Tabuzonen/-kriterien und Restriktionszonen/-kriterien unterschieden. Im gleichen Zuge wurde im Kriterienkatalog-Wind (KK-Wind) der Schutzstatus für Rotmilandichtezentren ohne Windparkbestand von einer weichen Tabuzone auf eine Restriktionszone herabgestuft. Gleichzeitig wurde für Rotmilandichtezentren mit Windparkbestand, der ursprünglich marginale Schutz einer Restriktionszone komplett aufgehoben. Dazu muß noch beachtet werden, daß laut dem Entwurf des neuen LEP Flächen bestehende Windparks automatisch in Vorranggebiete für Windkraft umgewandelt werden sollen.
Da es im späteren Genehmigungsverfahren bei ausgewiesenen Vorranggebieten kaum noch Einspruchsmöglichkeiten zum Erhalt unserer Rotmilanpopulation gibt, ist es umso wichtiger schon auf der Planungsebene unsere Landes- und Kommunalpolitiker und alle Beteiligten an ihre Verantwortung zu erinnern.
„Begründung zu G 7.2.2-3
Für eine Reihe von europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten trägt Sachsen-Anhalt eine hohe internationale Verantwortung („Verantwortungsarten“). Hierzu gehören die Großtrappe, der Rotmilan und der Feldhamster sowie der Stängellose Tragant und das Breitblättrige Knabenkraut. Diese Arten bilden in Sachsen-Anhalt ihre internationalen Schwerpunktvorkommen, die dauerhaft zu sichern und zu erhalten sind.
Die Arten sind international und national geschützt und unterliegen bei allen Nutzungen gleichwohl einer Schutzverpflichtung. Diese kann zwar unterschiedlich gradiert oder durch Sonderbestimmungen differenziert sein, jedoch müssen alle Flächennutzungen und vor allem Nutzungsänderungen diese Artvorkommen beachten. Zudem unterliegen sie den Strategien zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität. Vor allem die Lebensräume dieser Tier- und Pflanzenarten müssen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen berücksichtigt werden. Hierbei sind insbesondere die Dichtezentren des Vorkommens von Rotmilanen sowie die Einstandsgebiete und Flugkorridore der Großtrappe zu nennen.“
Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt, Erster Entwurf zur Neuaufstellung, Kabinettsbeschluss vom 22.12.2023
Leider vermissen wir in den Kapiteln zur Windenergie und Solarenergie jegliche Umsetzung zum praktischen Schutz dieses heimlichen Wappentiers Sachsen-Anhalts, welcher der zitierten Begründung im Naturschutzteil des LEP nur ansatzweise gerecht werden könnte.
Unsere Landesregierung muß sich entscheiden, aus politischen Zwängen/Gründen jegliche Verantwortung für den Rotmilan abzulehnen, oder die Rotmilandichtezentren müssen im LEP des Landes Sachsen-Anhalt den Schutz einer Tabuzone erhalten!
Sollten trotz der allgemein bekannten Gefahr für den Rotmilan, als Schlagopfer zu enden, Vorranggebiete für Windkraft in Rotmilandichtezentren ausgewiesen werden, fordern wir großflächig im gesamten Harzkreis Windparks mit Kollisionsschutzsystemen auszustatten.
Augenblicklich gibt es nach Expertenmeinung nur ein wirklich gut funktionierendes System. Dies ist das Kamera-System IdentiFlight®.
Für 2 WEA müßte dann jeweils 1 Kollisionssystem installiert werden.
(Laut Nachfrage am Ökotop Gbr, Herrn Dipl.-Biol. Ubbo Mannen, welche für die Plangungsgesellschaft Harz ein Gutachten zur Ermittlung von regionalbedeutsamen Vorkommen und Strukturen windenergieempfindlicher Vogel- und Fledermausarten in der Region Harz erstellt haben. Zur Zeit der Gutachtenerstellung 2018 gab es noch kein wirklich gut funktionierendes System auf dem Markt.
Siehe auch eine Veröffentlichung des Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende:
Unterstützten Sie uns und den Rotmilian, fordern Sie in Ihrer persönlichen Eingabe eine Berücksichtigung folgender Punkte:
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Für alle, die sich noch etwas tiefer in die Materie einlesen möchten, sind unsere folgenden Ausführungen gedacht:
Die Auszüge aus dem Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt, Erster Entwurf zur Neuaufstellung, Kabinettsbeschluss vom 22.12.2023 sind rot markiert.
"Z 6.2.1-5 Höhenbeschränkung für Windenergieanlagen
Bei der Festlegung der Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie und der Vorranggebiete für Repowering sowie bei der Ausweisung von Sonderbauflächen in Flächennutzungsplänen und Sondergebieten in Bebauungsplänen dürfen keine Bestimmungen zur Höhe baulicher Anlagen für die Nutzung der Windenergie festgelegt werden."
Es soll keine Höhenbeschränkung für Windkraftanlagen (WEA) geben. D. h. einzig allein der Windkraftinvestor und der augenblickliche Stand der Technik entscheidet über die Höhe der WEA. Aktuell ist die Bauhöhe bei 250 m, weshalb wir da auch nicht mehr von Windrädern, sondern nur noch von industrieellen Windgiganten reden können. Wie sieht es bei einem späteren Repowering aus? Mit Ausweisung der Vorranggebiete verlieren die Menschen vor Ort jegliches Mitspracherecht. Wo wird das Ende liegen, bei 300 m ? 400m?... Es wird damit begründet, daß eine Höhenbeschränkung die Wirtschaftlichkeit von Projekten erheblich einschränken könnte. Wenn sich eine WEA nur ab einer Bauhöhe von 250 m wirtschaftlich rechnet, muß sehr in Frage gestellt werden, ob dieser Standort für WEA überhaupt sinnvoll geeignet ist! Oder zerstören wir für nur einen sehr geringen Nutzen unsere Natur und Landschaft ? Einzig eine Begrenzung als Nebenbestimmung im Genehmigungsverfahren wäre zulässig, dies kann aber nur als Placebo angesehen werden und wird in der Realität wohl kaum zu einer Begrenzung führen.
"G 6.2.1-6 Wind im Wald
Besonders geschützte Waldgebiete, Waldforschungsflächen und historische Waldstandorte sollen für die Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie und Vorranggebieten für Repowering nicht zur Verfügung stehen."
Laut LEP sollen keine WEA im historischen Wald gebaut werden können. Als historischer Waldstandort wird der bezeichnet, der seit mehr als 200 Jahren kontinuierlich als Wald genutzt wurde. Somit sollte eigentlich der Großteil des Harzes nicht als Standort für WEA zur Verfügung stehen. Wir fordern, daß diese Standorte im Zuge der Umsetzung der Energiewende nicht künstlich klein gerechnet werden. Sondern, daß es eine transparente öffentliche Dokumentation gibt, welche Standorte dazu zu zählen sind.
"G 6.2.1-4 Windparks außerhalb von Vorranggebieten
Flächen, die gegenwärtig bereits einen Bestand an Windenergieanlagen aufweisen, sollen bevorzugt als Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt werden, sofern sie den Kriterien der von der gewählten Planungsmethode und dem Ergebnis nachvollziehbaren und konsistenten Planungskonzeption entsprechen."
Keine bevorzugte Umwandlung der Flächen von Bestandsanlagen in Vorranggebiete für Windergieanlagen. Die These, daß diese immer von der Bevölkerung akzeptiert sind, muß sehr in Frage gestellt werden.
"2.1-3 Kein planerischer Ausschluss
Außerhalb der Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie sowie der Vorranggebiete für Repowering darf kein planerischer Ausschluss einer raumbedeutsamen Windenergienutzung durch die Regionalplanung vorgesehen werden."
Unter Bemerkungen heißt es weiterhin:
“…. dass es den Planungsträgern unbenommen bleibt, auch nach Feststellung des Erreichens der Flächenbeitragswerte für das Zieljahr 2032 zusätzliche, über die Flächenziele nach WindBG hinausgehende Flächen planerisch auszuweisen.“
Außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete für den Windkraftausbau ( derzeit Planungsziel 1,6%) darf es keine weitere Flächen geben. Die Ausweisung von 1,6% an Vorranggebieten für den Windkraftausbau lassen sich nur verwirklichen, wenn man mit der Planierraupe über jegliche Belange des Natur- und Landschaftsschutzen, Tourismus, Landschaftsbild hinwegsetzt. Aber selbst da wäre noch nicht Schluß, denn laut LEP könnten trotzdem weiter Flächen ausgewiesen und mit Windrädern bebaut werden.
„G 6.2.2-3 Flächenkulisse Freiflächensolaranlagen
Freiflächensolaranlagen sollen insbesondere vorrangig auf
Wir wenden uns gegen die ungeprüfte Verwendung von Konversationsflächen für Freiflächensolaranlagen. Nach jahrzehntelanger Nichtbeachtung und Nichtnutzung durch den Menschen haben sich dort vielfach wertvolle Biotope gebildet, die nun durch die Aufstellung von PV zerstört werden. Die simple Festlegung, daß Konversionsflächen für die Natur unbedeutend sind, ist schlichtweg falsch. Sachsen-Anhalt entwickelt sich zu einem Land ohne Wiesen, welches nur aus Forst und Ackerwüste besteht. Die letzten Rückzugs- und Nahrungshabitate für den Rotmilan und andere Tiere werden zerstört.
Es dürfen auch keine Wiesen und Erholungsgebiete überbaut werden. PV Anlagen sollten vorrangig gebaut werden auf Dächern, in Gewerbegebieten, auf Supermärkten, als Überdachungen von Parkflächen, auf Überdachungen von Straßen und Autobahnen etc.. Die Politik ist in diesem Punkt mit mehr Fantasie gefordert. Das Aufstellen von Solaranlagen muß nachhaltiger erfolgen. Der bequeme Weg von großen Freiflächen in der Landschaft kann nicht die Lösung sein!
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