Frauke Becker 20.05.2024
Bürgerinitiative Gegenwind- Nordharz
info@gegenwind-nordharz.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
sowohl uns, die Mitglieder der Bürgerinitiative Gegenwind Nordharz, als auch viele Bürger aus dem Landkreis Harz treibt die Sorge um, wie es im Landkreis mit dem Ausbau der Wind- und Solarkraft weitergehen wird. Da es sich um ein komplexes Thema handelt, möchten wir Ihnen in diesem offenen Brief die Möglichkeit geben, auf unsere Anfrage auch ausführlich zu antworten. Wir würden Ihre Antwort dann ungekürzt auf unserer Website veröffentlichen und die Wähler könnten sich dann umfassend zu diesem Thema bezüglich Ihrer Partei informieren. Wir sind der Meinung, dass die üblichen verkürzten Aussagen in der Presse nur zu einer weiteren Politikverdrossenheit der Bürger führen. Komplexe Probleme bedürfen auch einer komplexen Antwort.
Durch das 2023 verabschiedete Wind-an-Land Gesetz der Ampelregierung wurde die im früheren Genehmigungsverfahren vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung gestrichen. Der §6 WindB, findet Anwendung, soweit für das ausgewiesene Windenergiegebiet eine Umweltprüfung nach §8 ROG oder $2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wurde. Weiterhin wird durch die Änderung des §2 EEG der Gewinnung erneuerbarer Energien und damit der Errichtung und dem Betrieb dafür notwendiger Anlagen ein überragendes öffentliches Interesse für die öffentliche Sicherheit zugestanden. Im Rahmen dieser Abwägung ist jeder Belang (und damit auch der Artenschutz) angemessen zu berücksichtigen, wenngleich erneuerbare Energien als vorrangiger Belang einzubringen sind.
Dies hat zur Folge, dass die Regionalplanungen die artenschutzrechtlichen Belange abschließend zum Zeitpunkt der Ausweisung der Windeignungsgebiete schon zu ermitteln und zu prüfen hat, die sogenannte „Strategische Umweltprüfung“ (SUP).
Ob und wie intensiv das Artenschutzrecht bei der Planungsausweisung tatsächlich geprüft werden muss, ist bei der Anwendbarkeit von §6 WindBG nicht von Bedeutung.
Die Kontrolle der Qualität und Prüfungstiefe der im Rahmen des Planungsverfahrens durchgeführten Umweltprüfung obliegt weder der Genehmigungs- noch der Naturschutzbehörde. Liegen keine aktuellen artenbezogenen Daten für eine SUP vor oder sind nur unzureichend verfügbar, ist eine pauschale Ersatzzahlung zu veranlassen.
Zusammenfassend ist leider festzustellen, dass die über Jahrzehnte etablierte UVP nicht einfach nur schon auf die Ebene der Ausweisung der Windenergieflächen vorgezogenen wurde, damit bei diesen ausgewiesenen Flächen später eine beschleunigte Genehmigung möglich ist, sondern dass der Artenschutz im Rahmen der gesetzlichen Neuregelungen komplett ausgehebelt wurde.
Die einzige Möglichkeit substantiell auf den Umfang und Detailgrad der Umwelt- und Artenschutzbelange einzuwirken, besteht zurzeit nur noch auf Ebene der Raumordnungsplanung (Regionalplanung Harz) bzw. der Gemeinde.
Nach Überlagerung aller harten und weichen Tabuzonen blieben der Regionalplanung nur eine Potentialfläche von 3,6 % für den möglichen Windkraftausbau im LK übrig.
Etwa 29% der regionalen Planungsfläche des Harzkreises werden von Dichtezentren des Rotmilans überlagert. Um den möglichenSuchraum für Potentialflächen zur Windenergiegewinnung zu vergrößern, hat die Regionalversammlung der Planungsgesellschaft Harz in ihrem aktualisierten Kriterienkatalog Wind, die Rotmilandichtezentren von einer weichen Tabuzone zu einer Restriktionszone herabgestuft (1).
„Wir teilen das regional fair auf, berücksichtigen dabei die Windbedingungen, den Natur- und Artenschutz und die räumlichen Ordnungen“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck anlässlich des Kabinettsbeschlusses am 15. Juni. Es bleibt Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen. „Eine Verhinderungsplanung aber schließen wir aus“, betonte Habeck. (2)
Politiker benutzen sehr gern Worte wie „fair“ und die „Berücksichtigung von Natur- und Artenschutz“. Allerdings bleibt in der praktischen Umsetzung nicht viel davon übrig. Dies alles lässt leider nicht allzu viel Hoffnung aufkommen, dass auch in unserem Landkreis der Artenschutz zu Gunsten einen forcierten Windkraftausbau eine ausreichende Berücksichtigung findet.
Der Harzkreis ist das Gebiet mit der weltweit höchsten Rotmilandichte. Es gibt sogar einen Beschluss des Landtages von 2014 „Der Verantwortung für den Rotmilan gerecht werden“(3). Des Weiteren gibt es den Leitfaden Artenschutz an WEA von 2018, darin heißt es auf Seite 13 „…aus der besonderen Verantwortung Sachsen-Anhalts für den Rotmilans in Deutschland sind Planungen in die Rotmilanzentren hinein auszuschließen.“(4)
Weiterhin möchten wir noch darauf hinweisen, daß über den Harzkreis einer der großen Zugvogelkorridore für Wildvögel wie z. B. Graukraniche und Tundrasaatgänse geht. Zusätzlich sind großflächige Rastgebiete in den Wintermonaten im Planungsgebiet vorhanden.
Nachtfliegende oder dämmerungsaktive Vogelarten wie beispielweise Bussard, Eulen, Ziegenmelker, Kiebitz und verschiedene Singvogelarten sind hochgradig durch hohe WEA mit großen Rotordurchmesser gefährdet.
Dazu kommen Storchendichtezentren, Fledermausdichtezentren im gesamten südlichen Plangebiet
und der allgemeine Artenreichtum des Harzkreises, der durch Windkraftanlagen primär und sekundär (Vergrämungseffekte) gefährdet wird.
Daher nun die Bitte um eine Stellungnahme ihrerseits zu dem Thema Artenschutz und Windkraftausbau.
a) Wie ist ihre grundsätzliche Einstellung zum forcierten Ausbau der Windenergie und insbesondere die rechtliche Stellung des Artenschutzes?
b) Wo sehen Sie im Fall Ihrer Wahl die Möglichkeit einer politischen Einflussnahme, z.B. auf die Beschlüsse der Regionalplanung? Würden Sie sich dafür einsetzen, dass bei der Strategischen Umweltprüfung die gleichen detailgetreuen Standards wie bei der früheren Umweltverträglichkeitsprüfung eingesetzt werden?
c) Wie würden Sie konkret abstimmen, wenn im Rahmen der Ausweisung eines Vorranggebietes für Windkraft Einwände wegen eines Rotmilandichtezentrums erhoben werden? Würden Sie dafür stimmen, dass diese weggewogen werden oder nicht?
d) Ist Ihnen bewusst, dass die angedachten Windvorranggebiete wie beispielsweise Derenburg-Athenstedt sowie Harsleben-Wegeleben-Ditfurt laut veröffentlichten Daten des DWD über durchschnittliche Windgeschwindigkeiten in 100 m Höhe Schwachwindgebiete sind? Das heißt, dort herrschen durchschnittlich 5,4 m/s, während am Druiberg 6,1 m/s angegeben werden. Laut wissenschaftlichem Dienst des Bundestages(6) sind WEA bis 4m/s in einem reinen Trudelbetrieb, wo keine Energie ins Netz eingespeist wird . Zwischen 4 bis 12 m/s laufen sie erst im Teillastbereich und zwischen 12 – 25 m/s erst im Volllastbereich. Die Windgeschwindigkeit beeinflußt überproportional die elektrische Leistung einer WEA. Dies wird sehr deutlich, wenn man sich die Leistungskurve einer typischen WEA anschaut. (7) Bei einer Windgeschwindigkeit von 5,5 m/s hat diese WEA eine Leistung von 539 kW anstelle ihrer Nennleistung von 3500 kW, welches nur einer tatsächlichen Leistung von 15,4 % entspricht. Dies hat zur Folge, daß in einem Gebiet mit geringen Windaufkommen, die erreichbaren Erträge sehr weit von der installierten Leistung entfernt sind.
f) Es gibt in Sachsen- Anhalt so viele ausgeräumte Landschaften. Aber es gibt wenige waldreiche, artenreiche und vom Tourismus maßgeblich lebende Regionen wie den Harzkreis. Viele Einwohner empfinden den derzeitigen Ausbau des Landkreises mit PV- Freiflächenanlagen, den starken Ausbau der vorhandenen 4 Windparks und nun sogar noch neuen Zubau an Windparks als belastend. Ist Ihnen bewusst, dass auch nach Erreichen des Zieles von 1,6%- für den Harzkreis bzw. 2,2%-für das Land ein weiterer Ausbau an Wind- und Solarparks erfolgen wird, da es keine Limitierung gibt? Siehe hierzu den 1. Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans für das Land Sachsen-Anhalt.(8) Warum halten sich die Bayern, die ja genau wie Sachsen- Anhalt ein Planziel zu erreichen haben, so mit dem Bau von WEA zurück? Warum wollen die sich nicht ihre Natur verbauen lassen? Warum ist uns unsere Landschaft weniger wert? Wir haben ja bereits vier Windparks im Landkreis. Und wir haben eine Talsperre und ein Pumpspeicherwerk, welche uns beste, nachhaltige Energie erzeugen und speichern. Warum findet dies keine Berücksichtigung bei dem so pauschal angelegen Flächenzielplan? Warum gab es keinen öffentlichen Widerspruch zu dem für den Harzkreis vorgeschriebenen Flächenziel von 1,6%? Rotmilandichtezentren im Norden, Fledermausdichtezentren im Süden, Touristik, Kultur etc. Selbst die RPG Harz hat in ihrem sachlichen Teilplan Wind festgestellt, daß nur eine Suchraum-/Potentialfläche von gerade einmal 3,6% der Untersuchungsfläche des Harzkreises zur Verfügung steht. Daraus lassen sich nicht sinnvoll 1,6 % als Vorranggebiete für Windkraft ableiten.
g) Wäre es nicht sinnvoller, vor dem Bau neuer WEA erstmal die Netze auszubauen, damit die vorhandenen Anlagen im Land ohne Abschaltungen durchlaufen können, bevor neue Anlagen gebaut werden? Die Bürger Sachsen-Anhalt werden die Kosten für die Durchleitungstrasse in den Süden, sonstigen Netzausbau und die Kosten für Abschaltungen von WEA, wenn der Strom nicht benötigt wird, über ihre Netzentgelte zahlen müssen. Diese Kosten sind umso höher, je weniger der Netzausbau und die Speichermöglichkeiten mit dem forcierten Bau weitere WEA Schritt halten kann.
h) Welche Pläne haben Sie, um zu erreichen, dass außer dem massenhaften Aufstellen von PV- Freiflächenanlagen in die Natur, mehr PV-Anlagen auf Dächer, zur Überbauung von Parkflächen oder zur Überbauung von Straßen etc. eingesetzt werden?
Für eine Antwort bis zum 30.05.2024 wären wir dankbar, damit wir Ihre Wähler über eine Veröffentlichung auf unserer Website, über diesen Teil Ihres Wahlprogrammes informieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Frauke Becker
BI Gegenwind-Nordharz
info@gegenwind-nordharz.de
(1) Kriterienkatalog Wind 2023 der RPGarz,
(2) https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/wind-an-land-gesetz-2052764
(3) https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp6/drs/d3527vbs.pdf
(7) https://www.wind-turbine-models.com/turbines/695-vestas-v126-3.3
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a) Wie ist ihre grundsätzliche Einstellung zum forcierten Ausbau der Windenergie und insbesondere die rechtliche Stellung des Artenschutzes? Wir Freien Demokraten stehen für eine Nutzung aller Energieerzeugungsarten, die sicherstellen, dass wir einen bezahlbaren, sicheren und umweltverträglichen Energiemix für unsere Wirtschaft und Bürger haben. Artenschutz ist dabei ein Aspekt der Umweltverträglichkeit. Wir plädieren dafür eine ehrliche Debatte zu regionalen und globalen Umweltfolgen zu führen und nicht das Für global und das Wider nur regional zu betrachten.
b) Wo sehen Sie im Fall Ihrer Wahl die Möglichkeit einer politischen Einflussnahme, z.B. auf die Beschlüsse der Regionalplanung? Würden Sie sich dafür einsetzen, dass bei der Strategischen Umweltprüfung die gleichen detailgetreuen Standards wie bei der früheren Umweltverträglichkeitsprüfung eingesetzt werden? Als Mitglieder des Kreistages werden wir dem Landrat als Vertreter des Landkreises in der Regionalversammlung den Auftrag mitgeben, die regionalen Interessen bestmöglichst zu vertreten. Dabei sind die in a benannten Gesichtspunkte unbedingt zu beachten.
c) Wie würden Sie konkret abstimmen, wenn im Rahmen der Ausweisung eines Vorranggebietes für Windkraft Einwände wegen eines Rotmilandichtezentrums erhoben werden? Würden Sie dafür stimmen, dass diese weggewogen werden oder nicht? Grundlage für eine sachgerechte Entscheidung sind belastbare Daten für die Rotmilandichtezentren. Sachsen-Anhalt hat ein gutes System der Ausweisung von Rotmilandichtezentren entwickelt. Sind dort die Daten aber veraltet, ist keine sachgerechte Entscheidung möglich.
d) Ist Ihnen bewusst, dass die angedachten Windvorranggebiete wie beispielsweise Derenburg-Athenstedt sowie Harsleben-Wegeleben-Ditfurt laut veröffentlichten Daten des DWD über durchschnittliche Windgeschwindigkeiten in 100 m Höhe Schwachwindgebiete sind? Das heißt, dort herrschen durchschnittlich 5,4 m/s, während am Druiberg 6,1 m/s angegeben werden. Laut wissenschaftlichem Dienst des Bundestages(6) sind WEA bis 4m/s in einem reinen Trudelbetrieb, wo keine Energie ins Netz eingespeist wird . Zwischen 4 bis 12 m/s laufen sie erst im Teillastbereich und zwischen 12 – 25 m/s erst im Volllastbereich. Die Windgeschwindigkeit beeinflußt überproportional die elektrische Leistung einer WEA. Dies wird sehr deutlich, wenn man sich die Leistungskurve einer typischen WEA anschaut. (7) Bei einer Windgeschwindigkeit von 5,5 m/s hat diese WEA eine Leistung von 539 kW anstelle ihrer Nennleistung von 3500 kW, welches nur einer tatsächlichen Leistung von 15,4 % entspricht. Dies hat zur Folge, daß in einem Gebiet mit geringen Windaufkommen, die erreichbaren Erträge sehr weit von der installierten Leistung entfernt sind. Bei der Ausweisung des Flächenziels für den Harzkreis ist auch die Windhöffigkeit mitbeachtet worden. Unter Anderem deshalb muß der Harzkreis auch einen deutlich kleineren Anteil bringen. Wird das Flächenziel allerdings nicht erreicht, sind nach Wind-an-Land-Gesetz WEA generell privilegiert und können auch außerhalb von Vorranggebieten erreichtet werden. Ein solcher Wildwuchs muss unbedingt verhindert werden. Wir Freien Demokraten hätten gern ganz auf ein Flächenziel verzichtet, sondern hätten ein Leistungsziel vereinbart Damit hätten wir es den Bundesländern selbst überlassen können, wie sie dieses Ziel mit regenerierbaren Energieerzeugungsarten erreichen. Damit wäre das beschriebene Problem schon gelöst gewesen. Dann käme nämlich die effektivste Erzeugungsart zum Tragen.
e) Es gibt in Sachsen- Anhalt so viele ausgeräumte Landschaften. Aber es gibt wenige waldreiche, artenreiche und vom Tourismus maßgeblich lebende Regionen wie den Harzkreis. Viele Einwohner empfinden den derzeitigen Ausbau des Landkreises mit PV-Freiflächenanlagen, den starken Ausbau der vorhandenen 4 Windparks und nun sogar noch neuen Zubau an Windparks als belastend. Ist Ihnen bewusst, dass auch nach Erreichen des Zieles von 1,6%- für den Harzkreis bzw. 2,2%-für das Land ein weiterer Ausbau an Wind- und Solarparks erfolgen wird, da es keine Limitierung gibt? Siehe hierzu den 1. Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans für das Land Sachsen-Anhalt.(8) Warum halten sich die Bayern, die ja genau wie Sachsen- Anhalt ein Planziel zu erreichen haben, so mit dem Bau von WEA zurück? Warum wollen die sich nicht ihre Natur verbauen lassen? Warum ist uns unsere Landschaft weniger wert? Wir haben ja bereits vier Windparks im Landkreis. Und wir haben eine Talsperre und ein Pumpspeicherwerk, welche uns beste, nachhaltige Energie erzeugen und speichern. Warum findet dies keine Berücksichtigung bei dem so pauschal angelegen Flächenzielplan? Warum gab es keinen öffentlichen Widerspruch zu dem für den Harzkreis vorgeschriebenen Flächenziel von 1,6%? Rotmilandichtezentren im Norden, Fledermausdichtezentren im Süden, Touristik, Kultur etc. Selbst die RPG Harz hat in ihrem sachlichen Teilplan Wind festgestellt, daß nur eine Suchraum-/Potentialfläche von gerade einmal 3,6% der Untersuchungsfläche des Harzkreises zur Verfügung steht. Daraus lassen sich nicht sinnvoll 1,6 % als Vorranggebiete für Windkraft ableiten. Hier der Verweis auf unsere Antwort zu Frage d. Nun ist es aber anders entschieden worden.
f) Wäre es nicht sinnvoller, vor dem Bau neuer WEA erstmal die Netze auszubauen, damit die vorhandenen Anlagen im Land ohne Abschaltungen durchlaufen können, bevor neue Anlagen gebaut werden? Die Bürger Sachsen-Anhalt werden die Kosten für die Durchleitungstrasse in den Süden, sonstigen Netzausbau und die Kosten für Abschaltungen von WEA, wenn der Strom nicht benötigt wird, über ihre Netzentgelte zahlen müssen. Diese Kosten sind umso höher, je weniger der Netzausbau und die Speichermöglichkeiten mit dem forcierten Bau weitere WEA Schritt halten kann. Selbstredend ist ein Netzausbau oder noch besser die Speichertechnologie zu forcieren und die Erzeuger verbrauchernah zu bauen eine bessere Idee.
g) Welche Pläne haben Sie, um zu erreichen, dass außer dem massenhaften Aufstellen von PV-Freiflächenanlagen in die Natur, mehr PV-Anlagen auf Dächer, zur Überbauung von Parkflächen oder zur Überbauung von Straßen etc. eingesetzt werden? Die Erfassung geeigneter Flächen und das Zusammenbringen von Erzeugern und Abnehmern ist absolut sinnvoll. Dafür könnte man sich des Werkzeugkastens der 29++ Klima. Energie. Initiative. aus dem Landkreis München https://www.landkreis-muenchen.de/themen/energie-und-klimaschutz/29-klima-energie-initiative/ bedienen.
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Stellungnahme zu dem Thema Artenschutz und
Windkraftausbau.
a. Wie ist ihre grundsätzliche Einstellung zum forcierten Ausbau der Windenergie und
insbesondere die rechtliche Stellung des Artenschutzes?
AFD Kreisverband: Keine weiteren Windindustrieanlagen im Harz, nicht nur aus Naturschutzgründen.
b. Wo sehen Sie im Fall Ihrer Wahl die Möglichkeit einer politischen Einflussnahme, z.B. auf die
Beschlüsse der Regionalplanung? Würden Sie sich dafür einsetzen, dass bei der Strategischen
Umweltprüfung die gleichen detailgetreuen Standards wie bei der früheren
Umweltverträglichkeitsprüfung eingesetzt werden?
AFD Kreisverband: politische Einflussnahme durch Ablehnung im Stadtrat und Kreistag bei möglichen Beschlussvorlagen. Einflussnahme auf die Regionalplanung ist nicht gegeben (ggf. durch die Bürgermeister der betroffenen Ortschaften, sofern sie Mitglieder in der RPG sind (z.B. OB Szarata).
Teil 2 der Frage zu Umweltprüfung:
„Stabile Energieversorgung sichert die Zukunft der Harzregion.
Die AfD ist der festen Überzeugung, dass der Harz ein Ort ist, an dem Bäume wachsen sollen, nicht Windräder. Unsere Priorität liegt auf dem Schutz der Natur und dem Erhalt unserer Landschaft. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Energieversorgung ein, die auf grundlastfähige Quellen setzt. Die Erhaltung der Energieinfrastruktur ist ebenfalls von grosser Bedeutung. Für den Harz! Für Euch! Für uns!"
Peter Windhövel, Mitglied der AfD - Fraktion im Stadtrat Halberstadt (Sitzungsperiode 7/ 2019-24).
c. Wie würden Sie konkret abstimmen, wenn im Rahmen der Ausweisung eines
Vorranggebietes für Windkraft Einwände wegen eines Rotmilandichtezentrums erhoben
werden? Würden Sie dafür stimmen, dass diese weggewogen werden oder nicht?
d. Ist Ihnen bewusst, dass die angedachten Windvorranggebiete wie beispielsweise Derenburg-
Athenstedt sowie Harsleben-Wegeleben-Ditfurt laut veröffentlichten Daten des DWD über
durchschnittliche Windgeschwindigkeiten in 100 m Höhe Schwachwindgebiete sind? Das
heißt, dort herrschen durchschnittlich 5,4 m/s, während am Druiberg 6,1 m/s angegeben
werden. Laut wissenschaftlichem Dienst des Bundestages(6) sind WEA bis 4m/s in einem
reinen Trudelbetrieb, wo keine Energie ins Netz eingespeist wird . Zwischen 4 bis 12 m/s
laufen sie erst im Teillastbereich und zwischen 12 – 25 m/s erst im Volllastbereich. .....
AFD Kreisverband: Artenschutz vor weiterem Ausbau.
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Position der FREIE WÄHLER Harz zum Ausbau der Windenergie
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.05.2024 zu unserer Position zum Windkraftausbau im Landkreis Harz.
Die FREIE WÄHLER bekennen sich zur schrittweisen Dekarbobinisierung unserer Wirtschaft und damit auch zur Umstellung unserer Energiewirtschaft auf erneuerbare Energien. Gerade aber vor dem Hintergrund der weitreichenden Konsequenzen für unsere Gesellschaft und die Art und Weise wie wir leben und arbeiten, lehnen wir ideologisch motivierte Hauruckaktionen mit der Brechstange ab und sind fest davon überzeugt, dass eine Energiewende mit Sinn und Verstand nur mit und nicht gegen die breite Mehrheit der Bevölkerung funktionieren kann.
Das „Wind-an-Land-Gesetz“ von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP ist aus unserer Sicht daher politisch ein Schritt in die falsche Richtung, in sich widersprüchlich und in der Sache kontraproduktiv. Die FREIE WÄHLER sind entschieden gegen diese gesetzlichen Regelungen.
In Sachsen-Anhalt wurde im letzten Jahr die Produktion aus erneuerbaren Energien so stark wie noch nie gedrosselt. Laut Bundesnetzagentur gingen vor allem durch die zwangsweise Abschaltung von Windrädern 461 Millionen Kilowattstunden aufgrund des unzureichenden Netzausbaus verloren. Auch für jede verlorene gegangene Kilowattstunde werden die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Netzentgelte zur Zahlung von Ausgleichszahlungen zur Kasse gebeten. Es erscheint total widersinnig, dass vor diesem Hintergrund die Produktion von Windenergie in Sachsen-Anhalt und auch im Harzkreis exorbitant gesteigert werden soll.
Letztendlich ist die Kommunalverwaltung und -politik aber unter Druck die gesetzlichen Regelungen, so lange wie sie in der aktuellen Form bestehen, umzusetzen. Die FREIE WÄHLER werden in Abhängigkeit vom Wahlergebnis am 09. Juni ihren politischen Einfluss nutzen, um vor Ort bürgernahe Lösungen zu suchen und zu finden, die auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens stoßen.
Wir setzen in diesem Zusammenhang auf größtmögliche Bürgerbeteiligung. Der Harz ist sowohl touristisch als auch hinsichtlich seiner reichen Flora und Fauna besonders schützenswert. Diese Aspekte müssen in der Abwägung eine besondere Berücksichtigung finden. Landschaftsschutzgebiete genießen aus gutem Grund einen besonderen Schutzstatus. Diesen für den Ausbau von Windenergieanlagen zu gefährden, erachten wir als widersinnig.
Beim Ausbau von Photovoltaik anlagen sprechen wir uns gegen die Versieglung von landwirtschaftlich nutzbaren Flächen aus. Der starke Ausbau von Balkonkraftwerken zeigt, dass es sinnvolle Alternativflächen gibt. Öffentliche und private Dachflächen sollten vorrangig für den Ausbau der Photovoltaik genutzt werden.
Ebenso ist es uns wichtig, dass die Kommunen und die Bürger von der Energiewende profitieren. Sowohl genossenschaftliche Lösungen als auch eine Umsatzbeteiligung der Kommunen sollte angestrebt werden.
Wir begrüßen die Bemühungen der Bürgerinitiative „Gegenwind Nordharz“ die Debatte zu versachlichen und Lösungen zu finden, die mit und für die Bürger getroffen werden. Wir werden diese Bemühungen auch in den kommunalen Räten mit allen Kräften unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
André Weber
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Sehr geehrte Frau Becker,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.05.2024 mit Ihrer fachlich untersetzten Haltung zum Ausbau der Windenergie im Landkreis Harz.
Bevor wir auf Ihre Fragestellungen eingehen, müssen wir bekennen, dass wir nicht verbindlich abschätzen können, „wie es im Landkreis mit dem Ausbau der Wind- und Solarkraft weitergehen wird“? Hierfür ist die Regionale Planungsgesellschaft Harz zuständig, in deren Gremien Bündnis 90/Die Grünen nicht vertreten ist. Wir sind hier selbst auf Aussagen des Landrates als Vorsitzenden der Regionalversammlung angewiesen, der sich gegenüber dem Kreistag mit Ausnahme der dort vertretenen Bürgermeister sehr bedeckt hält. Selbst die von Ihnen als „angedacht“ angeführten Vorranggebiete sind uns nur als „Buschfunk-Information“ zugetragen worden. Da dem Landrat andere Fraktionen politisch näher stehen, werden Sie zum zeitlichen Vorgehen der Planungsgesellschaft ggf. von dort mehr Klarheit erhalten. Wir können uns somit lediglich auf die Gesetzeslage beziehen und unser Verständnis dazu erläutern. Die in einzelnen Gesetzen enthaltenen Ermessungsspielräume werden einzig durch die Regionale Planungsgesellschaft Harz auszuloten sein.
Dies vorausgeschickt möchten wir auf der Grundlage Ihres Fragenspiegels nachfolgend unser Verständnis der aktuellen Situation darlegen.
Zu a) Grundsätzlich dient der forcierte Ausbau der erneuerbaren Energien dem Klimaschutz. Handlungsleitend für die Bundesregierung ist die Verringerung der Abhängigkeit Deutschlands von Importen von Brennstoffen wie Erdöl und Erdgas. Der Bundesfinanzminister hat das in die die Formel gegossen, wonach die erneuerbaren Energien „Friedensenergien“ sind.
Obgleich eine solche übergreifende Einordnung erfolgte, ist festzustellen, dass sich ein Großteil der Vorkommen des Rotmilans im Landkreis Harz in den Natura 2000-Gebieten, etwa Hakel, im Huy und im Fallstein befinden. Die gesetzlichen Änderungen zum Umgang mit dem Artenschutz bei der Ausweisung von Gebieten für die Nutzung der Windenergie gelten gerade nicht für die Natura 2000-Gebiete mit kollisionsgefährdeten oder störungsempfindlichen Vogel- oder Fledermausarten. Hieran wird sich eine gerichtsfeste Entscheidung messen lassen müssen.
Zu b) Wie bereits einleitend beschrieben, obliegt die Ausweisung der Gebiete für die Nutzung der Windenergie in Sachsen-Anhalt den Regionalen Planungsgesellschaften. In der Regionalen Planungsgesellschaft Harz soll das in einem Teilplan „Erneuerbarer Energien – Windenergienutzung“ erfolgen. Das Entscheidungsgremium für die Planungsgesellschaft Harz besteht aus den Landräten der Landkreise Harz und Mansfeld-Südharz, den Oberbürgermeistern der Städte Halberstadt, Wernigerode, Quedlinburg und Sangerhausen. Der Landrat des Landkreises Harz ist durch das Landesplanungsgesetz zum geborenen Vorsitzenden der Planungsgesellschaft bestimmt. Weitere Mitglieder der Regionalversammlung wurden von den Kreistagen Harz und Mansfeld-Südharz gewählt. Das Vorschlagsrecht bevorteilt dabei große Fraktionen. Bündnis 90/Die Grünen ist nicht vertreten. In diesem Kreis wird auch über die Standards bei der Strategischen Umweltprüfung, auch im Hinblick auf den Artenschutz entschieden.
Wir können Ihnen versichern, sollte Bündnis 90/Die Grünen durch ein entsprechendes Wahlergebnis in die Lage versetzt werden, in der neuen Wahlperiode in der Regionalversammlung einen Sitz zu erreichen, werden wir uns für anspruchsvolle Prüfstandards beim Artenschutz einsetzen.
Zu c) Grundsätzlich sollten Einwände niemals „weggewogen“ werden, obgleich es für einen gegenteiligen Eindruck eine Reihe von Beispielen gibt. Dies besonders, wenn in der Konsequenz mit keiner gerichtlichen Nachprüfung gerechnet werden musste. Mit Blick auf Ihr Schreiben gehen wir aber davon aus, dass hier alle Belange für und gegen eine Gebietsausweisung sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Für uns ist dabei unstrittig, dass im Regelfall Gebiete für die Nutzung der Windenergie außerhalb der Rotmilan-Dichtezentren ausgewiesen werden. Das schließt eine Nutzung der aktuellsten verfügbaren Daten der räumlichen Lage und Abgrenzung des Rotmilan-Zentrums am Museum Heineanum in Halberstadt ein.
Wie unter b) bereits ausgeführt, wird die Planungsgesellschaft ihr Vorgehen bereits im Rahmen der Entscheidung über die Standards bei der Strategischen Umweltprüfung festlegen.
Zu d) Die von Ihnen herangezogenen Daten zum Windaufkommen als gegeben vorausgesetzt, möchten wir folgendes zu bedenken geben. Solle es sich bei letztlich ausgewählten Standorten für die Nutzung der Windenergie tatsächlich um Schwachwindgebiete handeln, ist für Investoren absehbar, dass dort installierte Windenergieanlagen deutlich unterhalb ihrer Nennleistung bleiben würden. Unter diesen Vorrausetzungen ist ein entsprechendes Engagement eher unwahrscheinlich.
Zu e) Nach unserer Einschätzung muss bei der Erörterung der Ausweisung von Windvorranggebieten im Landkreis Harz zunächst beachtet werden, dass für die Planungsregion Harz mit 1,6% ein niedrigeres Flächenziel festgelegt wurde. Die anderen vier Regionalen Planungsgesellschaften müssen im Umkehrschluss ein Flächenziel von 2,3 % erreichen. Mit dieser Regelung berücksichtigt der Gesetzgeber nach eigenem Bekunden die im Harz im Landesvergleich hohen Flächenanteile an natur- und artenschutzrelevanten Gebiete, insbesondere der hohe Flächenanteil an avifaunistisch wertvollen Bereichen für windenergiesensible Vogelarten und der hohe Flächenanteil an bedeutsamen (historischen) Kulturlandschaften.
Bei dem Freistaat Bayern im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) im Vergleich zu Sachsen-Anhalt in der Tat etwas niedrigeren festgelegten Flächenziel ist einzuräumen, dass dort im Vorfeld Solarparks weitaus stärker ausgebaut wurden.
Zu f) Es ist auch für ins unstrittig, dass die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen mit dem Ausbau der Stromnetze einhergehen muss. Dass wir in Sachsen-Anhalt den Netzausbau trotz unserer Vorreiterposition bei der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen über die Netzentgelte undifferenziert zahlen müssen, ist in der Tat ungerecht. Deshalb gibt es Bemühungen der Bundesnetzagentur, die Verteilung der Netzkosten so zu ändern, dass Regionen mit viel erneuerbaren Energien spürbar entlastet werden. Diese Neuregelung soll nach unseren Informationen zum 01.01.2025 wirken.
Zu g) Was Ihre Forderung anbetrifft, Dächer für PV-Anlagen zu nutzen, stimmen wir vorbehaltlos überein. Es ist auch für uns nicht nachvollziehbar, warum Dächer von Gebäuden im Eigentum der Städte und des Landkreises wie Schulen, Kindergärten, Rathäuser, Sporthallen, Feuerwehrgebäude, Krankenhäuser nicht zur Energiegewinnung genutzt werden. Hier muss die pauschale Generalausrede der Verwaltungen, die Gebäude seien statisch nicht geeignet, endlich der Vergangenheit angehören. Aber auch im privatwirtschaftlichen Bereich gibt es bei neuen Gewerbegebieten oder Supermärkten für die Stadträte die Möglichkeit PV-Anlagen in der Bebauungsplanung auf Dächern vorzuschreiben. Dieser Mut fehlt ihnen allzu oft. Das wird dann gern als Wirtschaftsförderung kaschiert. Man wolle Investoren keine Vorschriften machen.
Da wir davon ausgehen, dass Sie unsere Vertreterinnen und Vertreter in den neuen Stadträten und dem Kreistag begleiten, werden Sie erkennen, dass wir gerade dieses Thema nicht aus den Augen verlieren werden.
Wir sind sicher, dass wir mit diesen Antworten nicht alle Ihre Erwartungen erfüllen konnten und am Ende auch unterschiedliche Auffassungen bestehen bleiben werden.
Das liegt sicher in der Natur der Sache.
Gleichwohl sind wir Ihnen dankbar, dass Sie mit Ihren Fragen an alle Bewerberinnen und Bewerber für die Kommunalwahl den Versuch unternehmen, den Mantel des Schweigens, wie es im Landkreis mit dem Ausbau der Wind- und Solarkraft weitergehen wird, noch vor der Kommunalwahl zu lüften.
Mit freundlichen Grüßen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisvorstand Harz
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